Mit dem Energieausausweis besteht die Möglichkeit den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Der Energieausweis ist eine Orientierungshilfe und gilt als optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes.
Die rechtlichen Grundlagen zu Energieausweisen enthält die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Es
werden zwei Arten von Energieausweisen
unterschieden:
Verbrauchsausweis
und Bedarfsausweis
Der
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsgestützte Energieausweis orientiert sich am
tatsächlichen Verbrauch, ist also stark von den
Gewohnheiten der Bewohner abhängig. Der Verbrauchswert wird
witterungsbereinigt, d.h. vom Ablesezeitraum auf ein Standardjahr
übertragen. Bei dieser Variante ist es möglich, dass das
Nutzerverhalten und nicht das Gebäude an sich beurteilt wird. Und aus
diesem Grund sind Modernisierungsempfehlungen nur eingeschränkt möglich
und nicht vorgeschrieben. Der Verbrauchsausweis ist 10 Jahre gültig.
Der
Bedarfsausweis
Bei dem bedarfsgestützte Energieausweis wird der Energiebedarf des
Gebäudes ermittelt. Die Qualität der Heizungs- und Analgentechnik, der
Dämmstandard, die Qualität der Fenster und die Gebäudeform sowie die
Ausrichtung werden bewertet. Bei der Berechnung wird von normierten
meteorologischen Gegebenheiten und einem normierten Nutzerverhalten
ausgegangen. Das tatsächliche Nutzerverhalten wird hierbei nicht
berücksichtigt.
Da hier die Bausubstanz an
sich untersucht wird und eine Begehung durch die EnEV vorgeschrieben
wird, ist es möglich gezielt Modernisierungsempfehlungen zu geben.