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Die „Vor-Ort-Energieberatung“ richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohnhäusern und Wohnungen, insbesondere wenn Modernisierungen ins Auge gefasst werden. Ziel ist es, auf Maßnahmen hinzuweisen, wie durch sparsame und effiziente Nutzung von Energie der Wohnwert erhöht wird, aber auch wie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Klimaziele erreicht werden.

Nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung erfolgt eine Energieberatung in mehreren Schritten. Üblicherweise:

1. Erhebung des Ist-Zustandes

In einem ersten Schritt ermittelt der Energieberater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage. Sie stellen dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung. Oder der Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt die entsprechenden Daten auf. Dies dient als Grundlage zur Erstellung einer Energiebilanz Ihres Gebäudes.

2. Energieberatungsbericht

Nach der Analyse des Ist-Zustandes fertigt der Energieberater einen schriftlichen Beratungsbericht an, der den Vorgaben der Einsparverordnung entspricht. Der Energieberatungsbericht enthält in allgemeinverständlicher und übersichtlicher Form die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung sowie konkrete Vorschläge, wie Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren können.

3. Abschlussgespräch

In einem Abschlussgespräch bespricht der Energieberater den Inhalt des Energieberatungsberichts mit Ihnen. Bei dieser Gelegenheit werden alle Vorschläge zur Modernisierung begründet und Sie haben die Möglichkeit alle Fragen anzubringen, die Sie zum Verständnis Ihrer weiteren Entscheidungen benötigen.

 


Nicht alle privaten Haushalte werden regenerative Energien erzeugen wollen und auch nicht können - siehe Windenergie.

Eine Option bietet die verbreitete und intensive Nutzung von Solarenergie.