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Haus- und Wohnungsbesitzer können fallweise auf eine umfangreiche staatliche Förderung zurückgreifen. Energiesparmaßnahmen amortisieren sich bereits nach kurzer Zeit.

Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen, etwa die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Dämmung der Außenmauer, als auch eine energetische Komplettsanierung, um einen Standard zu erreichen, der als sogenanntes Energiesparhaus anerkannt wird.

Für die Übersicht sorgt ein unabhängiger Energieberater, der mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut ist und eine fachgerechte Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorbereiten kann.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung vereinfachen die Beantragung von Fördermitteln aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt finanziell die Beratung.

Der Antrag wird vom Energieberater erstellt, der verpflichtet ist, den Zuschuss an Sie weiterzugeben.

Das BMWi zahlt bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten, höchstens

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungs- Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.





Was wird gefördert?

Jedes Gebäude bietet andere Möglichkeiten der energetischen Sanierung und es gibt verschiedene Ansätze.


a) Sie wollen das Wohngebäude umfassend in einem Schritt energetisch sanieren.

b) Sie wollen bei der energetischen Sanierung schrittweise vorgehen, d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Teilsanierung durch einzelne Maßnahmen.
 
Der von Ihnen beauftragte Energieberater erstellt einen Energieberatungsbericht, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt und die Möglichkeiten verschiedener energetischen Sanierungsmaßnahmen  vorschlägt.

Der Bericht bildet die Grundlage zur Beratung der Fördermittel als auch zum weiteren Vorgehen bei der Planung.