Sie befinden sich hier:
H O M E -> Fördermittel
Haus- und Wohnungsbesitzer können fallweise auf eine umfangreiche
staatliche Förderung zurückgreifen. Energiesparmaßnahmen amortisieren
sich bereits nach kurzer Zeit.
Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen, etwa die Erneuerung der
Heizungsanlage oder die Dämmung der Außenmauer, als auch eine
energetische Komplettsanierung, um einen Standard zu erreichen, der als
sogenanntes Energiesparhaus anerkannt wird.
Für die Übersicht sorgt ein unabhängiger Energieberater, der mit
den
gesetzlichen Grundlagen vertraut ist und eine fachgerechte Umsetzung
der geplanten Maßnahmen vorbereiten kann.
Die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung vereinfachen die Beantragung von
Fördermitteln aus
-
dem KfW-Förderprogramm "Energieeffizientes Sanieren" oder
-
dem Markanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer
Energien im
Wärmemarkt (MAP) des BAFA.
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und
Energie (BMWi) unterstützt finanziell die Beratung.
Der Antrag wird vom Energieberater
erstellt, der verpflichtet ist, den Zuschuss an Sie weiterzugeben.
Das BMWi zahlt bis zu 60% der
förderfähigen Beratungskosten,
höchstens
-
800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und
-
1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr
Wohneinheiten.
Für
Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen
einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der
Energieberatungsbericht in Wohnungs-
Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erläutert wird.
Was
wird gefördert?
Jedes
Gebäude bietet andere
Möglichkeiten der energetischen Sanierung
und es gibt verschiedene Ansätze.
a) Sie
wollen
das Wohngebäude
umfassend in einem Schritt energetisch
sanieren.
b) Sie wollen
bei der energetischen
Sanierung schrittweise vorgehen,
d.h. Sie beabsichtigen zunächst nur eine Teilsanierung durch einzelne
Maßnahmen.
Der von
Ihnen beauftragte Energieberater erstellt einen
Energieberatungsbericht, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt
und die Möglichkeiten verschiedener energetischen
Sanierungsmaßnahmen vorschlägt.
Der Bericht bildet die Grundlage zur Beratung der Fördermittel als
auch zum weiteren Vorgehen bei der Planung.